Wer fordert, muss beweisen.

Havarieschaden.

Bei Havarieschäden handelt es sich um große Schadensereignisse (meist im Verkehrswesen) wie z. B. Transportmittelunfälle oder Güterschäden, bei denen die beförderte Ladung in Mitleidenschaft gezogen wird.

Beim Havarieschaden geht es primär darum, Ladungsschäden zu dokumentieren, beweissichernd festzuhalten und zu bewerten. Darüber hinaus kann unser EEC-Havariekomissariat auch dahin gehend tätig sein, die Schadenursachen festzustellen und gegebenenfalls bereits am Unfallort schadenmindernde Maßnahmen einzuleiten. Die Bewertung von Transport- und Güterschäden sowie beratende Funktion bei der Ladungssicherung gehören ebenso zum Aufgabengebiet des EEC Havariekommissariats. Mit unserem Havariebericht liefern wir die Grundlage zur Ermittlung von Leistungs- und Ersatzansprüchen.

EEC ist im Bereich Havarie-Gutachten bestens aufgestellt. Jahrelange Erfahrung in der Beweissicherung und begutachteter Havarieschäden machen EEC zu einem kompetenten Ansprechpartner bei dieser besonderen Problematik.

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