Unfallrekonstruktion.

Wir ermitteln, wie‘s passiert ist.

Bei der rechtlichen Beurteilung eines Verkehrsunfalls und seiner unmittelbaren Folgen bis hin zur Schadenregulierung ist es für verschiedene Institutionen (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte, Versicherungen, Rechtsanwälte) oft erforderlich, einen Sachverständigen mit der Analyse des Unfallherganges zu beauftragen, um eine Klärung desselben bzw. der sich daraus ergebenden Ansprüche der Unfallbeteiligten herbeizuführen.

Als Grundlage für die Rekonstruktion dienen verschiedene Unterlagen, zum Beispiel Ermittlungs-, Zivilprozess- oder Schadenakten mit entsprechenden Schadenfotos der Fahrzeuge und mit Lichtbildern der Unfallörtlichkeit (Spuren auf der Fahrbahn, Endpositionen der Fahrzeuge etc.). In optimalen Fällen war der Sachverständige bereits am Unfalltag vor Ort, so dass er eine eigene Aufnahme relevanter Daten durchführen konnte. Aus der Gesamtheit der zur Verfügung stehenden Unterlagen lassen sich dann Unfallabläufe rekonstruieren, Geschwindigkeiten berechnen und hierauf basierend Vermeidbarkeitsbetrachtungen anstellen. Die Genauigkeit hängt demnach auch von der Qualität der zur Verfügung stehenden Unterlagen und Daten ab: Je genauer diese sind, umso exakter wird die Unfallrekonstruktion.

Weitergehende Betrachtungen bzw. detaillierte Berechnungen erfolgen dann auf Grundlage diverser Methoden - heutzutage überwiegend mit Hilfe leistungsstarker Computerprogramme.

Bei so genannten Kleinkollisionen (z. B. Parkplatzunfälle) ist oft zu untersuchen, welches der Fahrzeuge z.B. zum Zeitpunkt der Kollision in Bewegung war und welches gegebenenfalls stand. Diese Betrachtungen zum Bewegungsverhalten können meist anhand der Schadenbilder bzw. der Schaden- und Kontaktpunktcharakteristik überprüft werden.

Auch ist es oftmals möglich und erforderlich, den Beleuchtungszustand der Fahrzeuge zum Unfallzeitpunkt festzustellen, z.B. bzgl. von Fahrlicht (Abblendlicht/Fernlicht), Blinker und Rückfahrlicht. Dies erfolgt über eine glühlampentechnische Untersuchung. Auch lacktechnische Untersuchungen, z.B. bei Unfallfluchtdelikten, können sinnvoll sein.

Zu all diesen Problemen und Fachdisziplinen steht die EEC mit ihrem Netzwerk qualifi zierter Sachverständiger als Dienstleister zur Verfügung. Gerade bei widersprüchlichen Angaben der Unfallbeteiligten zum Unfallhergang kann durch eine umgehende Beauftragung zur Beweissicherung durch einen unserer Sachverständigen und die anschließende Unfallrekonstruktion der Unfallhergang oft geklärt werden. Auch im Nachhinein ist eine qualifizierte Spurensicherung und anschließende Unfallrekonstruktion zumeist sinnvoll. In vielen Fällen können so eigene Schadenersatzansprüche durchgesetzt und ungerechtfertigte gegnerische Ansprüche abgewehrt werden.

Analyse Massenkarambolage und Unfallskizze